Struktur

"Ordnung der Landesarbeitsgemeinschaft der Sozialdiakonischen / Offenen Jugendarbeit (LAG SOJA) in der Evangelischen Jugend Sachsens"

Paragraphen:   12345678910  

 

§ 1

(1) Die Landesarbeitsgemeinschaft der Sozialdiakonischen/ Offenen Jugendarbeit (LAG SOJA) ist ein landesweiter freier Zusammenschluß von Projekten Offener Kinder- und Jugendarbeit/ Jugendsozialarbeit der Evangelischen Jugend in der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens.

(2) Die LAG SOJA ist ein selbständiger Arbeitszweig der Evangelischen Jugend in der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens, ohne eigene Rechtsfähigkeit. Die rechtliche Vertretung erfolgt durch das Landesjugendpfarramt der Ev.- Luth. Landeskirche Sachsens, in Zusammenarbeit mit dem Landesjugendpfarrer.

(3) Die LAG SOJA arbeitet auf der Grundlage der „Ordnung der Evangelischen Jugend Sachsens“.

(4) Sitz der LAG SOJA ist das Landesjugendpfarramt in Dresden.

(5) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

(6) Projekte außerhalb der Ev.- Luth. Landeskirche Sachsens können der Landesarbeitsgemeinschaft als Mitglied beitreten. 

 

§ 2

Zweck der Landesarbeitsgemeinschaft ist die Förderung der Offenen Kinder und Jugendarbeit/ Jugendsozialarbeit der Evangelischen Jugend in der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens sowie die Vertretung der Interessen ihrer Einrichtungen. Dazu gehören folgende Aufgaben:

Entsendung von Vorstandsmitgliedern zur Vertretung der LAG SOJA (u.a. in die Jugendkammer der Evangelischen Jugend Sachsens oder in andere Gremien der Jugendhilfe) in Zusammenarbeit mit dem Landesjugendpfarrer.

 

§ 3

(1) Mitglied kann jeder Träger nach § 75 SGB VIII werden, insbesondere:

(2) Der Aufnahmeantrag hat durch eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand der LAG SOJA zu erfolgen und bedarf der schriftlichen Bestätigung durch den Vorstand. Sonstige natürliche und juristische Personen, die den Zweck nach §2 dieser Satzung unterstützen, können Mitglieder werden, jedoch ohne Stimmrecht.

(3) Einzelmitglieder sind über ihre Einrichtungen stimmberechtigt. Träger und Einrichtungen haben eine Stimme. Nicht vertretene Mitglieder können ihr Stimmrecht nicht delegieren.

(4) Austrittserklärungen sind schriftlich vorzulegen.

 

§ 4

Organe der LAG SOJA sind die Trägerversammlung (SOJA-Konvent) und der Vorstand.

 

§ 5

(1) Die Trägerversammlung setzt sich aus den Vertreterinnen und Vertretern der Mitglieder zusammen. Mit ihrer Vertretung sollen vorrangig Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtungen beauftragt werden. Jede Einrichtung hat eine Stimme und benennt ihre vertretende Person namentlich.

(2) Die Trägerversammlung tritt nach Bedarf, jedoch mindestens zweimal jährlich zusammen. Sie wird mindestens zwei Wochen vorher schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Einladung erfolgt durch den Vorsitzenden oder - bei Verhinderung - durch dessen Stellvertretung.

(3) Die Trägerversammlung muß außerdem einberufen werden, wenn dies ein Drittel ihrer Mitglieder (Siehe § 5 (1)) unter Angabe zu der auf die Tagesordnung zu setzenden Punkte verlangt.

(4) Zu den Aufgaben der Versammlung gehören:

(5) Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefaßt. Bei der Ermittlung der Mehrheit bleiben Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen unberücksichtigt. Für Ordnungsänderungen sollen mindestens 50% aller Mitglieder anwesend sein und es ist eine 3/4 Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich.

(6) Die Trägerversammlung ist beschlußfähig, wenn zu ihr ordnungsgemäß eingeladen wurde.

(7) Der Vorstand benennt einen Versammlungsleiter, dies ist in der Regel der/ die Vorsitzende.

(8) Über die Trägerversammlung wird eine Niederschrift angelegt, die vom/ von der Vorsitzenden und Protokollführer/ in zu unterschreiben ist. 

 

§ 6

(1) Dem Vorstand können nur stimmberechtigte Mitglieder zugehören.

Der Vorstand besteht aus:

Im Vorstand kann höchstens 1 Person nach § 1 (6) mitarbeiten. Der Vorstand wird von der Trägerversammlung für die Dauer von 3 Jahren gewählt. Er bleibt auch nach der Amtszeit bis zur Neuwahl im Amt.

(2) Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte der LAG SOJA. Er ist an die Beschlüsse der Trägerversammlung gebunden.

(3) Über die Sitzungen des Vorstandes ist Protokoll zu führen.

(4) Die/ der Vorsitzende wird vom Vorstand gewählt.

 

§ 7

Der Vorstand hat folgende Aufgaben:

 

§ 8

Die/der Referent/in der SOJA im Landesjugendpfarramt führt die laufenden Geschäfte in Absprache mit dem Vorsitzenden der LAG SOJA im Rahmen dieser Ordnung.

 

§ 9

Im Falle der Auflösung der LAG SOJA fällt etwa vorhandenes Vermögen an das Landesjugendpfarramt der Evangelischen Jugend in der Ev.- Luth. Landeskirche Sachsens mit der Maßgabe, dass dieses für Zwecke der Offenen Arbeit zu verwenden ist.

 

§ 10

Diese Ordnung ist mit Beschluß der LAG SOJA - Trägerversammlung Sachsen vom 15.03. 1999 in Kraft getreten.

gez. Thomas Chwoika (Vorsitzender)