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Antrag und Positionspapier
- Antrag auf SOJA-Mitgliedschaft (Word-Datei 21 KByte)
- SOJA-Positionspapier (Eigenverständnis und Ziele) (Word-Datei 35 KByte)
Wer kann Mitglied der SOJA werden?
Jeder nach § 75 SGB VIII anerkannte Träger der freien Jugendhilfe,
insbesondere:
- Kirchgemeinden mit offenen Jugendarbeitsangeboten
- Evangelische Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit
- Vereine, die Träger von Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit sind
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit
Wie kann man(n) bzw. frau Mitglied der SOJA werden?
- Zuerst die Ordnung der LAG SOJA gründlich durchlesen.
- Dann innerhalb des Teams und mit anderen zuständigen Personen den Sinn der Mitgliedschaft beraten.
- Danach den verantwortlichen Träger von der notwendigen Mitgliedschaft überzeugen.
- Letztendlich den hier erhältlichen Antrag auf Mitgliedschaft ausfüllen und an das Landesjugendpfarramt senden.




